Demo für Selbstbestimmungsgesetz
Freitag 19.06.2020 ab 13:30 Uhr
Lesung des Gesetzesentwurf für ein Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes
Am Freitag, 19. Juni 2020 berät der Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des sogenannten Transsexuellengesetzes und Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes. Die Beratung geht bis 15:30 Uhr.
Wir rufen alle Menschen, die an das Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf Personenstand/Geschlecht und Namen glauben zu unserer Demonstration vor dem Bundestag auf dem Platz der Republik von 13:30-15:30 Uhr zur Unterstützung der Gesetztesinitiative zu kommen.
Der Gesetzesentwurf wurde in Kooperation mit bundesweit tätigen Inter*- und Trans*- Organisationen entworfen und soll ein Selbstbestimmungsrecht beim Personen- und Namenseintrag beinhalten, welches das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen soll. Außerdem soll es die Beschränkungen im § 45b PStG aufheben, welches derzeit durch die - grundsätzlich problematische - Attestpflicht inter*Menschen ausschließt, die “falsche” Diagnosen haben oder sich nicht diagnostizieren lassen möchten/können. Nicht-binäre Menschen werden von § 45b PStG ebenfalls ausgeschlossen.
Die bestehende Gesetzgebung schreibt ein langwieriges, teures und demütigendes Gerichtsverfahren für trans* Menschen vor, um ihren Namen und ihr registriertes Geschlecht zu ändern, zwingt inter* Menschen, medizinische Beweise für ihre Identität vorzulegen, lässt unnötige Operationen bei nicht einwilligenden inter* Säuglingen und Kindern zu und ignoriert nicht-binäre Menschen. Gleichzeitig bieten die geltenden Gesetze keinen Schutz vor Diskriminierung.
Das neue Gesetz verlangt nur eine Erklärung im Standesamt (mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten für Kinder unter 14 Jahren und Personen, die sich nicht rechtmäßig vertreten können), um den Namen und den Personenstand zu ändern. Dies wird dann für alle offiziellen Angelegenheiten verbindlich und kann nach einem Jahr wieder geändert werden.
Außerdem verbietet es auch medizinisch unnötige Operationen an Genital- oder Fortpflanzungsorganen bei Kindern, die sich nicht dafür entschieden haben, stellt Einzelpersonen aufgrund ihrer eigenen Entscheidungen Beratung, Hormontherapie und geschlechtsbejahende/geschlechtsangleichende Operationen zur Verfügung und verpflichtet Institutionen und Organisationen zur Einhaltung und Umsetzung dieser Rechte.
Sollte dem Bundestag die Wichtigkeit dieses Gesetzes klar und es verabschiedet werden, wird Deutschland sich zu den europäischen Ländern wie Schweden, Dänemark, Malta, Irland, Norwegen, Belgien und Island gesellen, in denen bereits ähnliche Gesetze gelten.
Kommt und unterstützt uns mit Bannern, Schildern und guter Laune, um dem Bundestag klar zu sagen: Ja! Wir brauchen ein Gesetz für Selbstbestimmung bei der Wahl des Personenstandes frei von Fremdbestimmung und Pathologisierung! Es ist Zeit ein solches Gesetz zu verabschieden.
Letztes Update: 2020.06.12